Rechtsprechung
   BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3384
BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94 (https://dejure.org/1994,3384)
BSG, Entscheidung vom 15.09.1994 - 11 RAr 13/94 (https://dejure.org/1994,3384)
BSG, Entscheidung vom 15. September 1994 - 11 RAr 13/94 (https://dejure.org/1994,3384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89

    Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Fälle dieser Art regelt § 112 Abs. 7 AFG; dessen Grundgedanke besteht gerade darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitslose in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum, dessen Lohnbedingungen die Faktoren des Regelbemessungsentgelts zu entnehmen sind, ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als er den beitragspflichtigen Tätigkeiten entspricht, die der Arbeitslose überwiegend ausgeübt hat (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2 mwN).

    Ob es mit Rücksicht auf die überwiegend ausgeübte berufliche Tätigkeit unbillig hart wäre, vom Regelbemessungsentgelt auszugehen, richtet sich nach einem Vergleich des Regelbemessungsentgelts mit dem (wöchentlichen) Arbeitsentgelt aus der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, allerdings ohne solche Lohnbestandteile, deren Berücksichtigung nach § 112 AFG ausgeschlossen ist (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20; SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86

    Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Gleichgestellte Zeiten hat die Rechtsprechung schon bisher in die nach § 112 Abs. 7 AFG gebotene Vergleichsbetrachtung einbezogen (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31; SozR 4100 § 112 Nrn 44 und 47).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89

    Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Einmalige und wiederkehrende Zuwendungen haben für das Bemessungsentgelt aber außer Betracht zu bleiben (§ 112 Abs. 1 Satz 2 AFG); denn der Bemessung soll nur dasjenige Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden, mit dem der Arbeitnehmer bei jeder Lohnabrechnung rechnen kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 1).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Anlaß, davon im Hinblick auf die besonderen "strukturellen Schwierigkeiten" in den neuen Bundesländern abzuweichen, bei "unterwertiger" Beschäftigung im Bemessungszeitraum etwa das Regelbemessungsentgelt mit dem Entgelt zu vergleichen, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum (oder danach) in seinem überwiegend ausgeübten Beruf erzielt hätte, besteht nicht, wie bereits der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hervorgehoben hat (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 17).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Ob es mit Rücksicht auf die überwiegend ausgeübte berufliche Tätigkeit unbillig hart wäre, vom Regelbemessungsentgelt auszugehen, richtet sich nach einem Vergleich des Regelbemessungsentgelts mit dem (wöchentlichen) Arbeitsentgelt aus der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, allerdings ohne solche Lohnbestandteile, deren Berücksichtigung nach § 112 AFG ausgeschlossen ist (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20; SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86

    Begriff des Arbeitsentgeltes - Beitragspflichtiges Entgelt - Zuschlag -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Unter Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 AFG ist das beitragspflichtige Entgelt im Bemessungszeitraum zu verstehen (vgl BSGE 63, 149 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 40).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Ob es mit Rücksicht auf die überwiegend ausgeübte berufliche Tätigkeit unbillig hart wäre, vom Regelbemessungsentgelt auszugehen, richtet sich nach einem Vergleich des Regelbemessungsentgelts mit dem (wöchentlichen) Arbeitsentgelt aus der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, allerdings ohne solche Lohnbestandteile, deren Berücksichtigung nach § 112 AFG ausgeschlossen ist (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20; SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Gerade weil das Arbeitsentgelt des Klägers schwankend war, kommt es für das Regelbemessungsentgelt auf die genaue Bestimmung des Bemessungszeitraums an, die grundsätzlich vorab zu geschehen hat (BSGE 64, 179, 180 = SozR 4100 § 112 Nr. 43).
  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 123/87

    Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld - Zulagen - Feiertagsarbeit - Lohnfortzahlung -

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Unter Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 AFG ist das beitragspflichtige Entgelt im Bemessungszeitraum zu verstehen (vgl BSGE 63, 149 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 40).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 30/88

    Auf Arbeitslosenhilfe anrechenbares Einkommen des Ehegatten

    Auszug aus BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94
    Mit dieser Beschränkung hat es verkannt, daß es gehalten ist, den prozessualen Anspruch, der hier auf höheres Alg geht, unter allen tatsächlich und rechtlich erheblichen Gesichtspunkten zu prüfen, und dabei weder an das Vorbringen der Beteiligten gebunden ist, noch seine Prüfung auf zwischen den Beteiligten "streitige" Fragen beschränken darf, wenn weitere Merkmale für den Anspruch von Bedeutung sind (vgl für viele BSG SozR 4100 § 138 Nr. 24).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

    Dabei kann dahinstehen, daß das im Bemessungszeitraum in der Woche durchschnittlich erzielte Arbeitsentgelt grundsätzlich nicht dadurch zu ermitteln ist, daß das im Bemessungszeitraum erzielte (bereinigte - § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG) Arbeitsentgelt nicht einfach auf die Woche umgerechnet wird (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19).

    Für eine Verlängerung des Bemessungszeitraums auf 12 Monate findet sich im Gesetz keine Grundlage, wenn der Kläger im Bemessungszeitraum ein geringeres durchschnittliches Arbeitsentgelt erzielt haben sollte als im Jahresdurchschnitt (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19).

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung mehrfach betont hat, besteht der Grundgedanke des § 112 Abs. 7 Alt 1 AFG darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitslose gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum, dessen Lohnbedingungen die Faktoren des Bemessungsentgelts iS der Regelbemessung nach § 112 Abs. 1 bis 6 AFG zu entnehmen sind, ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als es den beitragspflichtigen Tätigkeiten entspricht, die der Arbeitslose überwiegend ausgeübt hat (BSG SozR 3-4100 § 112 Nrn 2 und 17 mwN; BSG, Urteil vom 15. September 1994 - 11 RAr 13/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies hat bereits der 11. Senat in seinem Urteil vom 15. September 1994 (11 RAr 13/94, zur Veröffentlichung vorgesehen) ausführlich dargelegt.

  • BSG, 23.05.2001 - B 11 AL 41/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine Durchsicht der Rechtsprechung hätte im übrigen ergeben, daß das Bundessozialgericht wiederholt sich dazu geäußert hat, welche Funktion der "unbilligen Härte" im Regelungszusammenhang des § 112 AFG zukommt und wann sie daher vorliegt (vgl BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20; BSGE 72, 177, 183 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13; BSGE 74, 96, 99 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17; SozR 3-4100 § 112 Nr. 19 und § 44 Nr. 11).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 75/96

    Bemessung von Arbeitslosenhilfe unter der Berücksichtigung von in der

    Damit ist nicht die angeführte Rechtsprechung beachtet, wonach der geltend gemachte Anspruch auf höhere Alhi unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten ohne Bindung an das Vorbringen von Beteiligten und die zwischen ihnen streitigen Fragen zu prüfen ist (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19).
  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 80/94

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld - Berechnung des Bemessungsentgelts unter

    Daß bei der Bildung des Durchschnittsverdienstes das in Mark der DDR tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt im Rahmen des § 112 Abs. 7 AFG so zu behandeln ist, als ob es in DM erzielt worden wäre, hat der Senat bereits im Anschluß an eine Entscheidung des 11. Senats (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19) entschieden (Senatsurteil vom 9. Februar 1995).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht